Keine Maskenpflicht im Freien
Liebe Kunden, mit 29.5.2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden, geändert. Für uns als Gartenbaubetrieb und für Sie als Kunde beinhaltet diese neue Verordnung eine wesentliche Erleichterung: Wir dürfen im Freigelände die Masken fallen lassen! Alle anderen…