Auch in unserem Gartenbaubetrieb sind ab Dienstag, 14. April generell bei jedem Einkauf verpflichtend Gesichtsschutzmasken zu verwenden.
Verwenden Sie gerne selbst mitgebrachten Mundschutz, selbstgenähte Masken, ein Tuch oder einen Schal – Mund und Nase müssen in jedem Fall unbedingt bedeckt sein, wir dürfen und werden da im Interesse aller (nach unserem Motto: einer für alle, alle für einen!) auch keine Ausnahmen machen.
Wir helfen auch gerne mit MNS-Masken aus – die verfügbaren Mengen sind jedoch natürlich auf die einzelnen Betriebe aufgeteilt und nicht unbegrenzt verfügbar – wenn Sie daher selbst mitgebrachte Masken verwenden, freuen wir uns.
Weitere Informationen zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Mindestabstand etc.) können Sie gerne in unserem vorhergehenden Artikel vom 21. März 2020 nachlesen.
Herzliche Grüße aus Liebenau, und bleiben Sie gesund!