Liebe Kunden, mit 29.5.2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden, geändert.
Für uns als Gartenbaubetrieb und für Sie als Kunde beinhaltet diese neue Verordnung eine wesentliche Erleichterung:
Wir dürfen im Freigelände die Masken fallen lassen!
Alle anderen gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben natürlich aufrecht:
Es gilt nach wie vor, den Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
Der Kassenbereich ist gut organisiert, das heißt, zwischen Kunde und Kasse besteht ein Abstand von 1,5 Metern. Zusätzlich haben wir eine Plexiglas-Wand installiert.
Wir bevorzugen die bargeldlose Zahlung mit Bankomat.
Im Kassenbereich und in den sanitären Anlagen stehen jeweils Desinfektionsmittel bereit.
Wir reinigen und desinfizieren regelmäßig den Kassenbereich, die Einkaufswagen und selbstverständlich wie gewohnt die sanitären Anlagen.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre bisherige Disziplin, Ihre Geduld, Ihre Mitarbeit. Wir wissen, dass es nicht immer einfach war und ist, alle Regeln einzuhalten und schätzen Ihre Bemühungen sehr.
Danke an unsere Mitarbeiter/-innen – ihr seid sowieso die besten!